Wohngebäude: Abstandsflächen beachten
Bei Neubau- oder Erweiterungsvorhaben im Wohnungsbau spielt das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme eine zentrale Rolle – insbesondere im Verhältnis zu bestehenden Nachbargebäuden.
Wichtig ist: Die Wahrung der vorgeschriebenen Abstandsflächen ist der entscheidende Maßstab. Weder das subjektive Empfinden einer „erdrückenden Wirkung“ noch der Hinweis auf mögliche Einsichtsmöglichkeiten führen automatisch zu einer Verletzung nachbarlicher Rechte.
Die Abstandsflächentiefe ist bauordnungsrechtlich klar geregelt und dient dem Schutz der Nachbarn. Wird dieser Abstand eingehalten oder sogar überschritten, liegt in der Regel kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot vor – auch dann nicht, wenn das neue Gebäude deutlich größer ist als die benachbarte Bebauung.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
Sie möchten Ihre Immobilie in Bielefeld verkaufen oder sind auf der Suche nach Ihrem Traumhaus?
Rufen Sie uns an 0521-237432, schreiben Sie uns eine E-Mail
oder füllen Sie das Kontaktformular aus.
