Waschbären im Dach nach Reparatur

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Wer haftet?

In einem Fall vor dem Landgericht Frankfurt a.M. ließ ein Hauseigentümer eine eingefrorene Wasserleitung an der Außenwand seines Wohnhauses reparieren. Der beauftragte Heizungs- und Sanitärbetrieb kappte die Leitung im Kellergeschoss und öffnete eine Holzverkleidung an der Loggia, um den Wasserhahn zu entfernen. Dabei blieb ein Hohlraum hinter der Verkleidung unverschlossen.

Zwei Monate später bemerkte der Eigentümer Kratzgeräusche auf dem Dach – eine Waschbärenfamilie hatte sich eingenistet. Der Heizungsinstallateur verschloss die Holzverkleidung nach einer WhatsApp-Nachricht des Hauseigentümers zunächst nur provisorisch. Im Sommer verstärkten sich die Geräusche, woraufhin ein Kammerjäger eine Waschbärenmutter mit vier Jungen einfing. Ein Schreiner verschloss anschließend die Holzverkleidung fachgerecht. Der Hauseigentümer forderte daraufhin vom Installateur Ersatz der Kosten für den Kammerjäger und die Schreinerarbeiten in Höhe von 6.750 €.

Das Gericht wies die Klage ab. Der Heizungsinstallateur sei nicht verpflichtet gewesen, die Holzverkleidung wieder fachgerecht anzubringen. Dies falle nicht in seinen Aufgabenbereich, sondern sei Sache eines Schreiners. Zudem lag keine Schutzpflichtverletzung vor, da nicht davon auszugehen war, dass ein unverschlossener Hohlraum zwangsläufig zu einem Waschbärenbefall führen würde – selbst in einer Region, in der Waschbären vorkommen.

Fazit: Wer Arbeiten an Gebäudeteilen beauftragt, sollte klare Vereinbarungen treffen und gegebenenfalls zusätzlich einen Fachbetrieb für Holzarbeiten hinzuziehen, um ungewollte Folgeschäden zu vermeiden.

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