Was Sie jetzt über das neue Gebäudeenergiegesetz wissen sollten
Am 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Es dient dazu, Regelungen zur Begrenzung des Energiebedarfs von Gebäuden, die bisher auf verschiedene Gesetze wie EnEV und EEWärmeG verteilt waren, an einer Stelle zusammenzufassen. Im Großen und Ganzen gelten die bisherigen Vorschriften zur Energieeinsparung jedoch weiterhin, sodass sich die praktischen Auswirkungen in Grenzen halten. Einige Details, die für Immobilieneigentümer, Verkäufer und Makler dennoch interessant sind, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
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