Wartung bzw. Austausch von Rauchmeldern
Die Pflicht zur Anbringung von Rauchmeldern in Wohnräumen gilt mittlerweile in allen Bundesländern. Nach den Vorschriften zur Wartung der Rauchmelder sollte eine Prüfung und Pflege der Melder regelmäßig nach den Vorgaben des Herstellers erfolgen, mindestens aber alle 12 Monate. Der komplette Austausch wird nach Ablauf von 10 Jahren empfohlen, denn nur intakte Melder bringen Sicherheit.
Checkliste für eine Wartung:
• Prüftaste betätigen, ob dann ein Signal ertönt
• Raucheintrittsöffnungen ggf. reinigen
• Melder auf evtl. Beschädigungen überprüfen
Melder ohne Qualitätszeichen „Q“: Hier muss i. d. R. die Batterie nach den Angaben des Herstellers ausgetauscht werden.
Rauchmelder mit einem „Q“: Diese haben eine fest eingebaute 10-Jahres-Batterie und es ertönt eine Störungsmeldung bzw. ein Signalton. Ist das der Fall, muss der Melder umgehend ausgetauscht werden.
Die Zuständigkeit zur Überprüfung (Mieter oder Vermieter bzw. der Eigentümer der Immobilie) ist auf Länderebene in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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