Verweigerung der Zustimmung zur Vermietung einer Eigentumswohnung

Eigentumswohnung_web

Das Recht des Wohnungseigentümers, seine Wohnung an Dritte zu vermieten, kann mit einem Zustimmungsvorbehalt eingeschränkt werden. Die Erteilung seiner erforderlichen Zustimmung zur Veräußerung oder Vermietung von Wohnungseigentum kann ein Wohnungseigentümer davon abhängig machen, dass ihm Informationen über den vorgesehenen Erwerber oder Mieter zugänglich gemacht werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem in einer Eigentümergemeinschaft vereinbart war, dass die Vermietung einer Wohnung der schriftlichen Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer bedarf. Für die Versagung der Zustimmung musste ein wichtiger Grund vorliegen. Der Wohnungseigentümer wollte seine Wohnung vermieten und teilte den anderen Eigentümern die Daten der zukünftigen Mieter mit. Einen Mietvertragsentwurf legte er jedoch nicht vor. Darin sahen die anderen Eigentümer einen wichtigen Grund und verweigerten die Zustimmung.

Die BGH-Richter entschieden am 25.9.2020 dazu: „Die Nichtvorlage des Mietvertrags ist kein wichtiger Grund zur Verweigerung der nach einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer erforderlichen Zustimmung zur Vermietung (und zur Veräußerung) einer Eigentumswohnung.“

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail, telefonisch unter 0521 23 74 32 oder per WhatsApp unter 0163 25 71 242

Sie möchten Ihre Immobilie in Bielefeld verkaufen oder sind auf der Suche nach Ihrem Traumhaus?

Rufen Sie uns an 0521-237432, schreiben Sie uns eine E-Mail
oder füllen Sie das Kontaktformular aus.