Verkauf eines Hauses mit PV-Anlage

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Auswirkungen der neuen Steuerbefreiungen bei Photovoltaik-Anlagen

Immer mehr Hausbesitzer installieren Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf ihren Dächern. Beim Verkauf eines Hauses mit einer solchen Anlage gibt es jedoch Besonderheiten, da die PV-Anlage als eigenständiges Wirtschaftsgut gilt und anderen steuerlichen Regeln unterliegt als das Gebäude.

Grunderwerbsteuer
Beim Verkauf eines Grundstücks unterliegt nur der Kaufpreis des Grundstücks der Grunderwerbsteuer. PV-Anlagen, die auf dem Dach montiert sind, zählen nicht zum Grundstück und sind daher von der Grunderwerbsteuer befreit. Anders verhält es sich bei dach- oder fassadenintegrierten Anlagen, die als Teil des Gebäudes gelten und somit der Grunderwerbsteuer unterliegen.

Einkommensteuer
Der Gewinn aus dem Verkauf eines privat genutzten Grundstücks ist nach zehn Jahren steuerfrei. Diese Steuerfreiheit erstreckt sich jedoch nicht auf die PV-Anlage, die als Betriebsvorrichtung gilt. Seit dem 1. Januar 2022 ist der Gewinn aus der Veräußerung kleiner PV-Anlagen, die bestimmte Leistungsgrenzen nicht überschreiten, steuerfrei. Diese Regelung gilt sowohl für neue als auch für bestehende Anlagen.

Umsatzsteuer
Wenn der Käufer die PV-Anlage weiter betreiben und den Strom verkaufen will, handelt es sich um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen, wodurch der Verkauf nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Der Käufer übernimmt die umsatzsteuerliche Stellung des Verkäufers. Sollte das Finanzamt die Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht anerkennen, wird der Verkauf einer aufgesetzten PV-Anlage umsatzsteuerpflichtig. Seit dem 1. Januar 2023 unterliegt die Lieferung neuer PV-Anlagen einem Steuersatz von null Prozent, was jedoch nicht für bereits installierte Anlagen gilt.

Fazit
Die neuen Steuerbefreiungen bringen einige Vorteile, besonders bei kleinen PV-Anlagen. Dennoch ist es wichtig, sich über die speziellen steuerlichen Regelungen beim Verkauf einer Immobilie mit PV-Anlage gut zu informieren und gegebenenfalls steuerlichen Rat einzuholen.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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