Die Austauschfrist für ältere Kachelöfen und Kaminöfen läuft am 31. Dezember 2024 aus. Ab dem 1. Januar 2025 gelten strengere Emissionsgrenzwerte für Feinstaub (C) und Kohlenmonoxid (CO) gemäß der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Hier erfahren Sie, welche Regelungen gelten und welche Optionen Sie haben.
Neue Grenzwerte ab 2025
Betroffen sind Feuerstätten, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 31. März 2010 zugelassen wurden und die die neuen Grenzwerte nicht erfüllen. Diese dürfen nicht mehr als:
- 4 g Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas, und
- 0,15 g Feinstaub pro Kubikmeter Abgas ausstoßen.
Kaminöfen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, müssen stillgelegt, nachgerüstet oder ersetzt werden.
Ausnahmen von der Pflicht
Von der Austauschpflicht ausgenommen sind:
- Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden,
- Geräte, die als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen, und
- Anlagen mit Bestandsschutz, die den Anforderungen der ersten Stufe der 1. BImSchV genügen.
Nachweis und Kontrolle
Die Einhaltung der Grenzwerte muss durch den Hersteller, die Herstellerunterlagen oder ein Typenschild am Gerät nachgewiesen werden. Alternativ kann der zuständige Schornsteinfeger eine Messung vornehmen. Dieser überprüft auch im Rahmen der Feuerstättenschau die Einhaltung der Vorschriften.
Förderungen und klimafreundliches Heizen
Die Umstellung auf moderne Holzfeuerungsanlagen wird durch verschiedene Programme gefördert:
- KfW-Förderung: Im Rahmen der Programme für klimafreundliche Neubauten (297, 298) und Wohneigentum für Familien (300) ist der Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten erlaubt.
- BEG-Förderung: Zuschüsse von bis zu 70 % der Kosten sind möglich, z. B. für Pelletkessel oder Kaminöfen mit emissionsarmen Technologien. Weitere Boni gelten für Kombinationen mit Solarthermie oder Photovoltaik.
Optionen für Betroffene
Wenn Ihre Feuerstätte die neuen Anforderungen nicht erfüllt:
- Stilllegung: Die Feuerstätte wird dauerhaft außer Betrieb genommen.
- Nachrüstung: Emissionsminderungsmaßnahmen wie Staubabscheider oder Katalysatoren können nachträglich installiert werden.
- Austausch: Alte Öfen werden gegen neue, emissionsarme Modelle ersetzt.
Ab dem 1. Januar 2025 kontrollieren Schornsteinfeger die Umsetzung der Maßnahmen. Bei Verstößen informieren sie die zuständigen Behörden.
Beratung und Unterstützung
Ob Ihre Feuerstätte betroffen ist und welche Maßnahmen sinnvoll sind, klären Sie am besten mit Ihrem Schornsteinfeger oder einem Experten. Nutzen Sie außerdem Förderprogramme, um die Umrüstung oder den Austausch zu erleichtern.
Für weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und Regelungen besuchen Sie die Webseiten der KfW und der BAFA oder kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen rund um Ihre Immobilie und energieeffizientes Heizen.
Bleiben Sie rechtzeitig informiert und handeln Sie noch vor Ablauf der Frist!