Unterschriebenes Rückgabeprotokoll ist bindend

Protokoll Rückgabe News Jorewitz Immobilien

Ein unterzeichnetes Übergabe- oder Rückgabeprotokoll ist verbindlich – das hat das Amtsgericht Hanau entschieden. Wer beim Ein- oder Auszug ein Protokoll unterschreibt, kann sich später nicht mehr auf abweichende Angaben zum Zustand der Wohnung berufen.

Im konkreten Fall verlangten Vermieter von ihrer ehemaligen Mieterin die Zahlung ausstehender Mieten. Während des laufenden Prozesses wurde die Wohnung zurückgegeben, und beide Parteien unterzeichneten ein Rückgabeprotokoll, das den Zustand der Wohnung als mangelfrei dokumentierte.

Die Mieterin machte jedoch weiterhin geltend, sie habe während der Mietzeit wegen bestehender Mängel Anspruch auf Mietminderung gehabt. Zudem bestritt sie, dass frühere Mängel tatsächlich beseitigt worden seien.

Das Gericht sah dies anders: Mit der Unterschrift unter das Protokoll bestätigte die Mieterin den mangelfreien Zustand der Wohnung bei Übergabe. Damit war ihre spätere Behauptung, es hätten weiterhin Mängel bestanden, nicht mehr haltbar.

Ein Rückgabeprotokoll gilt als verbindliche Zustandsvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter. Es soll den tatsächlichen Zustand der Wohnung dokumentieren und verhindern, dass nachträglich widersprüchliche Behauptungen aufgestellt werden.

Auch die Begründung der Mieterin, sie habe Mängel aus Angst vor möglichen Konsequenzen nicht aufgenommen, ließ das Gericht nicht gelten. Für die Wirksamkeit einer Erklärung komme es nicht auf persönliche Beweggründe an.

Fazit:

Ein unterschriebenes Übergabe- oder Rückgabeprotokoll ist rechtlich bindend – für beide Seiten. Es sollte daher stets sorgfältig geprüft und vollständig ausgefüllt werden. Sowohl Mieter als auch Vermieter sichern sich damit gegen spätere Streitigkeiten über den Zustand der Wohnung ab.

(AG Hanau, Urteil v. 2025 – Az. nicht veröffentlicht)

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Sie möchten Ihre Immobilie in Bielefeld verkaufen oder sind auf der Suche nach Ihrem Traumhaus?

Rufen Sie uns an 0521-237432, schreiben Sie uns eine E-Mail
oder füllen Sie das Kontaktformular aus.