Schimmelschaden in Mietwohnung

Obhutspflicht Schimmel Mietwohnung Haus zur Miete Immobilien Bielefeld

Pflichten des Mieters und Vermieters

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu überlassen und während der Mietzeit instand zu halten. Kommt es während der Mietdauer zu einem Mangel – wie Schimmelbefall –, muss der Vermieter diesen grundsätzlich beseitigen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ursache in seinem Verantwortungsbereich oder im Einflussbereich des Mieters liegt.

Allerdings entfällt die Pflicht des Vermieters zur Mängelbeseitigung, wenn der Mieter den Schaden selbst verschuldet hat. Eine schuldhafte Verursachung von Schimmel durch den Mieter kommt insbesondere dann in Betracht, wenn dieser nicht ausreichend heizt oder lüftet. Sollte der Vermieter kein an die Wohnsituation angepasstes Lüftungskonzept bereitstellen, ist der Mieter lediglich verpflichtet, nach allgemeinen Empfehlungen zu lüften – etwa zweimal täglich für zehn Minuten und nach Feuchtigkeitsentwicklung durch Duschen, Kochen oder Wäschetrocknen.

Ein Urteil des Landgerichts Landshut bestätigt diese Grundsätze: Eine Mieterin bewohnte seit 1991 eine 1970 errichtete Wohnung, in der 2001 neue Fenster eingebaut wurden. Bereits 2010 trat Schimmel auf, woraufhin die Vermieterin auf ausreichendes Lüften hinwies. 2019 kam es erneut zu Schimmel im Bad und Kinderzimmer. Die Mieterin argumentierte, dass der Fenstertausch für den Mangel verantwortlich sei.

Das Gericht stellte jedoch fest, dass bei angemessenem Lüftungs- und Heizverhalten kein Schimmel entstanden wäre. Damit wurde der Mieterin die Verantwortung für den Schaden zugewiesen. Sie hatte weder einen Anspruch auf Beseitigung des Schimmels durch die Vermieterin noch auf eine Mietminderung.

Fazit: Mieter sind verpflichtet, durch regelmäßiges Lüften und Heizen Schimmelbildung vorzubeugen. Versäumen sie dies, haften sie für die entstandenen Schäden.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Sie möchten Ihre Immobilie in Bielefeld verkaufen oder sind auf der Suche nach Ihrem Traumhaus?

Rufen Sie uns an 0521-237432, schreiben Sie uns eine E-Mail
oder füllen Sie das Kontaktformular aus.