Schimmel in Innenräumen

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Warum entsteht Schimmel?

In den Wintermonaten versuchen viele Haushalte, Heizkosten zu sparen, indem sie die Raumtemperatur reduzieren. Doch dadurch steigt das Risiko für Schimmelbildung, insbesondere in schlecht gedämmten Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit.

Besonders hinter großen Möbeln oder in kühleren Bereichen des Wohnraums kann die Wandtemperatur zu stark absinken. Dadurch kondensiert Feuchtigkeit, die sich innerhalb weniger Tage zu einem idealen Nährboden für Schimmel entwickeln kann.

Erste Maßnahmen bei Schimmelbefall

Falls Schimmel entdeckt wird, sollte zunächst die Ursache untersucht werden: Liegt ein Wasserschaden vor, beispielsweise durch Starkregen oder eine undichte Wasserleitung? Sind Heizungs- oder Wasserleitungen defekt?

In den meisten Fällen besteht keine akute Gesundheitsgefahr. Dennoch ist schnelles Handeln wichtig, um eine Ausbreitung zu verhindern. Mieter haben die Pflicht, den Schaden nicht zu verschlimmern. So sollte bei einem Wasserrohrbruch der Haupthahn geschlossen oder bei einer Dachundichtigkeit das Wasser provisorisch aufgefangen werden.

Informationspflicht und Dokumentation

Sowohl Mieter als auch Eigentümer haben eine Informationspflicht. Mieter müssen den Vermieter oder die Hausverwaltung informieren. Eigentümer sollten den Schaden ihrer Gebäudeversicherung und ggf. der Hausverwaltung melden. Bei Neubauten ist der Bauunternehmer zu benachrichtigen.

Eine sorgfältige Dokumentation erleichtert die Schadensregulierung. Zeitpunkt und Ort des Schimmelbefalls sollten notiert werden, ebenso besondere Umstände wie Sturm oder Starkregen. Fotos des Schadens – idealerweise mit einem Maßstab – helfen, das Ausmaß besser einzuschätzen. Je nach Schwere des Befalls kann es ratsam sein, rechtlichen Beistand oder einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Für umfangreiche Schäden sollten spezialisierte Sanierungsfirmen beauftragt werden.

Verantwortung für die Beseitigung

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Schadensbeseitigung beim Eigentümer. Sollte sich jedoch herausstellen, dass den Mieter eine Mitschuld trifft (z. B. durch falsches Lüften oder Heizen), kann dieser finanziell beteiligt werden.

Maßnahmen zur Schimmelbeseitigung

Bei einem Befall von mehr als 0,5 m² sollte der betroffene Raum bis zur Sanierung nicht genutzt werden. Falls eine sofortige Sanierung nicht möglich ist, kann die betroffene Stelle vorübergehend mit Folie luftdicht abgeklebt oder mit spezieller Wandfarbe überstrichen werden. Kleinere Schimmelschäden unter 0,5 m² können eigenständig entfernt werden, sofern sie nur oberflächlich sind und keine gesundheitlichen Risiken bestehen.

Vorbeugung gegen Schimmelbildung

Die alleinige Anwendung von Antischimmelmitteln reicht nicht aus, da diese weder die Ursache noch die Pilzbestandteile vollständig beseitigen. Eine erfolgreiche Sanierung erfordert die Beseitigung der Feuchtigkeitsquelle und die vollständige Entfernung des befallenen Materials. Langfristige Maßnahmen wie regelmäßiges Lüften, angepasste Heizgewohnheiten und gegebenenfalls energetische Sanierungen tragen dazu bei, Schimmelbildung dauerhaft zu verhindern.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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