Schimmel in der Wohnung: Wer trägt die Beweislast?

Schimmel in Mietwohnung Wohnen Bielefeld Mieten

Kommt es zu Schimmelbildung in einer Mietwohnung, stellt sich häufig die Frage nach der Verantwortlichkeit. Zunächst liegt die Beweislast beim Vermieter. Er muss nachweisen, dass keine Ursachen aus seinem Verantwortungsbereich vorliegen, etwa bauliche Mängel oder konstruktive Schwachstellen.

Der Nachweis kann gelingen, wenn das Gebäude dem technischen Standard zur Zeit seiner Errichtung entspricht und keine nachteiligen baulichen Veränderungen vorgenommen wurden. Bestehen jedoch bekannte schimmelbegünstigende Faktoren wie Wärmebrücken oder ungünstige Fensterkonstruktionen, muss zusätzlich belegt werden, dass bei zumutbarem Heiz- und Lüftungsverhalten kein Schimmel entsteht. Als zumutbar gilt in der Regel ein zwei- bis dreimaliges Stoßlüften pro Tag.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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