Online-Eigentümerversammlungen beschlossen

Eigentümerversammlung Online WEG Immobilien Haus Wohnung

Seit dem 27. September 2024, nach Zustimmung des Bundesrats, ist es nun rechtlich zulässig, dass Wohnungseigentümerversammlungen vollständig online und ohne physische Anwesenheit der Eigentümer durchgeführt werden können. Die neue Gesetzesregelung sieht vor, dass die Eigentümer mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen können, die Versammlungen für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als virtuelle Treffen abzuhalten. Diese Online-Versammlungen müssen in Bezug auf Teilnahme und die Ausübung der Rechte einer herkömmlichen Präsenzversammlung gleichwertig sein.

Zusätzlich zu den Änderungen bei den Eigentümerversammlungen wurden im Wohnungseigentums- und Mietrecht auch Erleichterungen für die Installation von Steckersolargeräten beschlossen. Mieter und Wohnungseigentümer können nun einfacher sogenannte Balkonkraftwerke errichten, da diese in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen wurden.

 

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