Obst vom Nachbargrundstück: Wem gehört es?
Was passiert mit Äpfeln, die vom Baum des Nachbarn in den eigenen Garten ragen? Darf man sie pflücken? Und wer ist für das Laub verantwortlich, das von diesem Baum in den eigenen Garten fällt? Solche Fragen führen oft zu Streitigkeiten unter Nachbarn. Die rechtliche Situation ist jedoch eindeutig, erklärt Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland IVD:
„Obst, das über die Grundstücksgrenze hängt, darf nicht einfach gepflückt werden. Wenn jedoch ein Apfel auf das Nachbargrundstück fällt, darf der Nachbar ihn aufheben und behalten (Paragraph 911 BGB). Aber Vorsicht: Der Baum darf nicht geschüttelt werden, um das Obst zum Fallen zu bringen.“ Bei Laub oder anderen Pflanzenteilen, die von Nachbars Grundstück stammen, gilt Folgendes: Zunächst ist der Eigentümer des Grundstücks verantwortlich, auf dem das Laub landet. Für öffentliche Gehwege oder Straßen sind die Gemeinden zuständig, es sei denn, die Pflicht wurde auf Anlieger oder Mieter übertragen.
Das Laub von Bäumen des Nachbargrundstücks wird in der Regel als ortsübliche Bepflanzung angesehen und muss akzeptiert werden. Das Entfernen des Laubs auf dem eigenen Grundstück gilt als zumutbar. Sollte das Laub jedoch zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung führen, kann der betroffene Nachbar eine sogenannte „Laubrente“ fordern – einen jährlichen Geldbetrag zur Abdeckung der Kosten für die Laubbeseitigung. Jede Situation wird dabei individuell beurteilt.
Falls es trotz dieser Regelungen zu Streit kommt, empfiehlt IVD-Expertin Annett Engel-Lindner ein klärendes Gespräch: „Aus Zeit- und Kostengründen sollte man bei Nachbarschaftsstreitigkeiten den Gang zum Gericht vermeiden. Oft hilft schon ein Gespräch und gegenseitiges Entgegenkommen.“
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