Nicht immer Mieterhöhung wegen Modernisierung
In der Regel kann der Vermieter bei Modernisierungen die Miete erhöhen. Anders liegt der Fall allerdings, wenn die Modernisierung aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen erforderlich und notwendig ist. Hierbei handelt es sich nämlich nicht um eine Modernisierung, sondern um eine Instandhaltung. Zu dieser Entscheidung kamen die Richter des Landgerichts Bonn in ihrem Beschluss vom 28.1.2021.
In dem entschiedenen Fall musste eine Heizungsanlage aufgrund einer Energieeinsparverordnung ausgetauscht werden. Nach dem Austausch verlangte der Vermieter eine Mieterhöhung von ca. 40 €. Die Richter entschieden jedoch zugunsten des Mieters, da hier eine Instandhaltung vorlag, deren Kosten nicht umlagefähig sind.
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