Mietvertrag mit Studenten – kein nachträglicher Anspruch auf Austausch einzelner Mieter

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Das Landgericht Berlin (LG) hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem drei Studenten 2010 eine Wohnung in Berlin zur Bildung einer Wohngemeinschaft mieteten. Nachdem sie dreimal einen Mitbewohner austauschten, verweigerte die Vermieterin später die Zustimmung zu weiteren Wechseln.

Die Richter des LG kamen zu dem Urteil, dass allein der Abschluss eines Mietvertrages mit Studenten keinen Anspruch auf den nachträglichen Austausch einzelner Mieter begründet. Sie stellten fest, dass eine Wohngemeinschaft auch auf Konstanz und Dauer angelegt sein kann und häufige Mieterwechsel nicht zwingend sind. Frühere Zustimmungen der Vermieterin zum Austausch von Mietern hatten keine Aussagekraft für zukünftige Fälle.

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