Mietpreisbremse in OWL
Wichtige Infos für Mieter und Vermieter
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat die sog. Mieterschutzverordnung verlängert und zugleich ausgeweitet. Ab März 2024 gilt sie in insgesamt 57 Städten, darunter vier Kommunen in Ostwestfalen-Lippe (OWL): Bielefeld, Paderborn, Bad Lippspringe und Harsewinkel. Ziel ist es, Mieter besser vor stark steigenden Wohnkosten zu schützen. Doch welche Regeln gelten konkret? Und was bedeutet das für Vermieter? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
In welchen Städten gilt die Mietpreisbremse?
Die neue Mieterschutzverordnung erstreckt sich nun auf 57 Städte in Nordrhein-Westfalen. In OWL sind Bielefeld, Paderborn, Bad Lippspringe und Harsewinkel neu hinzugekommen. Hier soll die Mietpreisbremse verhindern, dass Mieten bei Neuvermietungen und Bestandsmieten unkontrolliert steigen.
Wie sehr dürfen Mieten erhöht werden?
Die Regelungen unterscheiden sich für Neuvermietungen und Bestandsmieten:
- Neu abgeschlossene Mietverträge: Die Miete darf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
- Bestandsmieten: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete höchstens um 15 Prozent angehoben werden, jedoch nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, es gibt vier wesentliche Ausnahmen von der Mietpreisbremse:
- Neubauten: Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt oder vermietet wurden, sind ausgenommen.
- Umfassend sanierte Wohnungen: Falls eine Wohnung aufwendig modernisiert wurde, kann der Vermieter die Miete anheben.
- Vormiete lag bereits über der Grenze: Wenn die vorherige Miete die ortsübliche Vergleichsmiete bereits um mehr als zehn Prozent überstieg, bleibt diese Miete auch bei Neuvermietung zulässig.
- Kurzfristige Mietverhältnisse: Bei vorübergehenden Vermietungen greift die Mietpreisbremse nicht.
Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete bestimmt?
Die ortsübliche Vergleichsmiete basiert auf den Mietpreisen vergleichbarer Wohnungen in den letzten sechs Jahren. In Bielefeld, Paderborn und Harsewinkel gibt es offizielle Mietspiegel, die online eingesehen werden können. In Bad Lippspringe hingegen fehlt ein Mietspiegel, sodass Mieter und Vermieter andere Vergleichswerte heranziehen müssen, etwa den Grundstücksmarktbericht des Kreises Paderborn.
Gibt es einen stärkeren Schutz vor Eigenbedarfskündigungen?
Ja. Wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, darf erst nach acht Jahren wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Bisher lag die Frist bei drei Jahren. Diese Regelung bietet Mietern mehr Sicherheit, falls ihre Wohnung verkauft wird. Allerdings kritisiert der Deutsche Mieterbund (DMB), dass Kommunen nach wie vor keine Genehmigungspflicht für Umwandlungen erteilen können.
Was können Mieter bei Verstoßen tun?
Mieter sind selbst in der Pflicht, Verstöße gegen die Mietpreisbremse zu melden. Dabei gilt:
- Auch nach Vertragsunterzeichnung kann eine zu hohe Miete noch angefochten werden.
- Vermieter müssen dann die Miete anpassen und zu viel gezahlte Beträge zurückerstatten.
- Hilfe bieten Mieterschutzvereine oder der Deutsche Mieterbund, die teils Online-Tools zur Vertragsprüfung bereitstellen.
- In gravierenden Fällen kann ein Anwalt hinzugezogen werden, was jedoch oft erst als zweite Eskalationsstufe empfohlen wird.
Fazit
Die Mietpreisbremse bringt sowohl für Mieter als auch Vermieter neue Pflichten und Rechte mit sich. Besonders in den neu hinzugekommenen Städten in OWL sollten sich alle Beteiligten mit den Regelungen vertraut machen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Während Mieter nun besseren Schutz vor starken Mieterhöhungen genießen, bleibt es abzuwarten, welche Auswirkungen die Regelung langfristig auf den Wohnungsmarkt haben wird.
Aktueller Mietspiegel der Stadt Bielefeld – Stand 2024

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