Mietminderung bei Verschattung durch Neubau
Führt ein Neubau in unmittelbarer Nähe zu einer erheblichen Verschattung einer Wohnung, kann dies einen Mietmangel darstellen. Wird dadurch die Nutzung der Wohnung spürbar eingeschränkt, kann der Mieter unter Umständen eine dauerhafte Mietminderung geltend machen.
Ob eine solche Beeinträchtigung vorliegt, hängt maßgeblich davon ab, wie sich die Lichtverhältnisse durch die neue Bebauung verändert haben. Entscheidend ist dabei der Vergleich zwischen der Besonnungssituation vor und nach der Errichtung des Gebäudes.
Deutliche Verschlechterung der Lichtverhältnisse
In einem Fall vor dem Landgericht Hamburg wurde einem Mieter eine Mietminderung von 5 Prozent zugesprochen. Grund war ein Neubau im Innenhof einer Wohnanlage, der zu einer erheblichen Verschattung der Wohnung führte.
Eine Simulation der Besonnungsdauer zeigte deutliche Veränderungen: Die Sonneneinstrahlung auf die Loggia verringerte sich im Winterhalbjahr um 99,5 Prozent und im Sommerhalbjahr um 47,8 Prozent. Das Gericht sah darin eine dauerhafte und spürbare Verschlechterung der Wohnqualität.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
Sie möchten Ihre Immobilie in Bielefeld verkaufen oder sind auf der Suche nach Ihrem Traumhaus?
Rufen Sie uns an 0521-237432, schreiben Sie uns eine E-Mail
oder füllen Sie das Kontaktformular aus.
