Mietminderung bei Heizungsproblemen

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Was Vermieter und Mieter wissen sollten

Wenn die Heizung streikt oder das Wasser kalt bleibt, ist der Ärger groß. Doch wann darf die Miete tatsächlich gemindert werden – und wann nicht? Die rechtliche Lage ist klarer, als viele denken.

Heizpflicht in der Mietwohnung

Vermieter müssen sicherstellen, dass eine vermietete Wohnung in der Heizperiode auf eine angemessene Temperaturgebracht werden kann. In Wohnräumen gelten 20 bis 22 Grad Celsius als Standard, in Nebenräumen 18 bis 20 Grad und in Fluren rund 15 Grad.

Die Heizperiode läuft in der Regel von Oktober bis Ende April. In dieser Zeit muss die Heizungsanlage betriebsbereit sein und ausreichend Wärme liefern.

Kurzfristige Ausfälle sind kein Mietmangel

Fällt die Heizung nur kurzzeitig aus – etwa für einige Stunden –, gilt das als Bagatellmangel. Eine Mietminderung ist in diesem Fall nicht zulässig. Dennoch sollten Mieter den Vermieter sofort informieren, damit der Defekt schnell behoben werden kann.

Wenn die Heizung länger ausfällt

Bei einem längeren oder vollständigen Heizungsausfall liegt ein erheblicher Mangel vor. Mieter dürfen die Miete ab dem Zeitpunkt der Mangelanzeige mindern. Die Höhe richtet sich nach der Dauer und dem Ausmaß des Problems:

  • Totalausfall im Winter: bis zu 20 % Mietminderung möglich

  • Eingeschränkte Heizleistung: etwa 10 %

  • Kein Warmwasser: bis zu 7,5 %

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vermieter den Ausfall selbst verschuldet hat. Entscheidend ist, dass die Wohnung zeitweise nicht vertragsgemäß nutzbar ist.

Heizungsgeräusche und Warmwasser

Leichte Fließ- oder Klopfgeräusche sind bei Heizungen technisch bedingt und gelten nicht als Mangel. Erst wenn sie übermäßig laut oder dauerhaft störend sind, kann eine Mietminderung in Betracht kommen.

Auch bei der Warmwasserversorgung gilt: Wird dauerhaft keine ausreichende Temperatur von mindestens 40 Grad Celsius erreicht, liegt ein Mangel vor.

Unser Tipp: Kommunikation ist entscheidend

Heizungsprobleme lassen sich oft vermeiden oder schnell lösen, wenn beide Seiten richtig reagieren.

  • Mieter sollten den Mangel schriftlich melden, Temperaturen dokumentieren und – falls möglich – Fotos beifügen.

  • Vermieter vermeiden Streitigkeiten, wenn sie die Heizungsanlage regelmäßig warten und bei Ausfällen zügig handeln.

„Gerade im Winter ist eine funktionierende Heizung entscheidend für das Wohlbefinden und das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Eine offene und sachliche Kommunikation hilft, Missverständnisse zu vermeiden und schnelle Lösungen zu finden.“

Karsten Jorewitz, Inhaber Jorewitz Immobilien

 

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