Mieterhöhungserklärung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen

News Jorewitz Immobilien Immobilienmakler Bielefeld

Vermieter müssen bei der Umlage von Modernisierungskosten auf den Mieter solche Kosten unberücksichtigt lassen, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Vermieter aufgrund dessen nicht nur die Kosten für bereits fällige Instandhaltungs- und -setzungsmaßnahmen abziehen, die aufgrund der Modernisierungsmaßnahmen hinfällig werden. Vielmehr ist ein Instandhaltungsabzug auch bei einem Austausch noch vollständig funktionierender Bauteile erforderlich, wenn diese bereits über einen nicht unerheblichen Teil ihrer Nutzungsdauer genutzt wurden, sodass durch die Modernisierung fiktive Instandhaltungskosten erspart werden. Geht der Vermieter aber zu Unrecht von einer reinen Modernisierungsnatur seiner Maßnahmen aus und unterlässt er infolgedessen in seiner Mieterhöhungserklärung jeglichen Abzug von ersparten Erhaltungskosten, folgt daraus jedoch keine formelle Unwirksamkeit der Mieterhöhungserklärung.

Eine Mieterhöhungserklärung ist allerdings dann formell unwirksam und damit nichtig, wenn die zu Grunde liegenden Modernisierungsmaßnahmen im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung noch gar nicht abgeschlossen sind. Der Vermieter kann der verfrüht unternommenen Mieterhöhung auch nicht dadurch zum Erfolg verhelfen, dass er wegen der erst später abgerechneten Kosten eine ergänzende Mieterhöhung erklärt.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail, telefonisch unter 0521 23 74 32 oder per WhatsApp unter 0163 25 71 242

Sie möchten Ihre Immobilie in Bielefeld verkaufen oder sind auf der Suche nach Ihrem Traumhaus?

Rufen Sie uns an 0521-237432, schreiben Sie uns eine E-Mail
oder füllen Sie das Kontaktformular aus.