Leitungswasserschaden – Erneuerung eines teilweise beschädigten Bodenbelags
In einem Praxisfall stritten ein Versicherungsnehmer und seine Wohngebäudeversicherung darüber, in welchem Umfang ein beschädigter Bodenbelag zu ersetzen sei. Der Schaden entstand, als ein Handwerker versehentlich die Wasserleitung im Bereich des Esszimmers anbohrte, wodurch es zu einem Wasseraustritt kam, der u.a. das Parkett im Erdgeschoss beschädigte. Die Versicherung war laut Vertragsbedingungen zur Entschädigung verpflichtet, wenn versicherte Gegenstände durch unerwünschtes Austreten von Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden. Unstrittig war, dass die Versicherung die Kosten für Sanierung und Räumung übernehmen musste.
Der Versicherungsnehmer argumentierte, dass rund zwei Drittel der Parkettflächen in Wohnzimmer und Esszimmer beschädigt waren, und forderte einen vollständigen Austausch, um das optische Erscheinungsbild wiederherzustellen. Die Versicherung lehnte dies ab und erstattete nur einen Teil des Schadens.
Ein Sachverständiger untersuchte den Schaden und stellte fest, dass die Feuchtigkeitseinwirkung zwar optische Beeinträchtigungen auf etwa der Hälfte der Bodenfläche in beiden Räumen verursacht hatte. Da die ursprünglich verlegte Parkettsorte jedoch nicht mehr verfügbar war, hielt der Gutachter einen Komplettaustausch für erforderlich. Die Anfügung von Ersatzparkett anderer Sorten hätte deutliche sichtbare Übergänge hinterlassen, was in den gut einsehbaren Bereichen des Wohn- und Esszimmers als unzumutbar gewertet wurde. Da weder die gleiche Parkettsorte noch Parkettstäbe in passender Größe verfügbar waren, kam ein Teilaustausch nicht in Frage. Der Versicherungsnehmer konnte seine Forderung vor Gericht erfolgreich durchsetzen.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
Sie möchten Ihre Immobilie in Bielefeld verkaufen oder sind auf der Suche nach Ihrem Traumhaus?
Rufen Sie uns an 0521-237432, schreiben Sie uns eine E-Mail
oder füllen Sie das Kontaktformular aus.