Kosten für Müllabfuhr und Abwasserentsorgung sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen

News Oktober 2022 Jorewitz Immobilien Bielefeld

Mit Urteil vom 24.2.2022 entschied das Finanzgericht Münster (FG), dass Müllentsorgungs- und Abwassergebühren nicht unter die Steuerermäßigung für „haushaltsnahe Dienstleistungen“ fallen.



Im entschiedenen Fall machte eine Steuerpflichtige in ihren Einkommensteuererklärungen von der Gemeinde erhobene Abgaben für die Restmüll- und die Komposttonne sowie für die Schmutzwasserentsorgung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend. Das Finanzamt gewährte die Steuerermäßigung nicht.

 Das FG stellte dazu fest, dass „haushaltsnahe Dienstleistungen“ nur solche sind, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung haben bzw. damit im Zusammenhang stehen. Nach der Intention des Gesetzgebers sollen (nur) typische hauswirtschaftliche Arbeiten begünstigt werden, wobei deren Erledigung durch Dritte zur Bekämpfung von Schwarzarbeit gefördert werden sollen. Nicht gefördert werden sollen dagegen solche Dienstleistungen, die regelmäßig nicht von Haushaltsangehörigen erledigt werden, wie z. B. die Entsorgung von Müll und die Ableitung von Schmutzwasser. Darüber hinaus erbringt die Gemeinde die Müllabfuhr- und Abwasserbeseitigungsleistungen nach der räumlich-funktionalen Auslegung des Haushaltsbegriffs nicht im „Haushalt“ der Klägerin.



Anmerkung: Das FG hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, die dort unter dem Aktenzeichen VI R 8/22 anhängig ist.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail, telefonisch unter 0521 23 74 32 oder per WhatsApp unter 0163 25 71 242

Sie möchten Ihre Immobilie in Bielefeld verkaufen oder sind auf der Suche nach Ihrem Traumhaus?

Rufen Sie uns an 0521-237432, schreiben Sie uns eine E-Mail
oder füllen Sie das Kontaktformular aus.