Hydraulischer Abgleich: Neue Fristen für Vermieter

Hydraulischer Abgleich Jorewitz Immobilien Bielefeld GEG

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als sechs Wohnungen müssen die Heizung prüfen und optimieren lassen. Wurde noch kein hydraulischer Abgleich durchgeführt, ist dieser Pflicht. Die Frist endet am 30. September. 

In Mehrfamilienhäusern mit sechs bis neun Wohneinheiten muss die Gaszentralheizung bis zum 30.9.2024 überprüft und bei Mängeln optimiert werden. Auch ein hydraulischer Abgleich ist innerhalb dieser Frist einmalig vorgeschrieben, sofern er noch nicht erfolgt ist.

Die Pflicht beruht noch auf der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV). Die Regelungen gelten von Januar bis September 2024 zwischenzeitlich parallel zu den Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist.

In großen Mehrfamilienhäusern ab zehn Wohneinheiten galt der 15.9.2023 als Stichtag. Für kleinere Gebäude oder Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es keine Vorschriften.

Staatliche Förderung für den hydraulischen Abgleich gibt es nur noch, wenn die Maßnahme nicht unter die Pflicht fällt. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) am 1.10.2022 ist sie begrenzt auf Bestandsgebäude mit maximal fünf Wohneinheiten.

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