Homeoffice und Unfallversicherung
Wer im Homeoffice oder mobil arbeitet, steht nicht automatisch bei jedem Weg während der Arbeitszeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das zeigen zwei aktuelle Entscheidungen des Hessischen Landessozialgerichts.
In einem Fall wurde der Unfall einer Arbeitnehmerin als Arbeitsunfall anerkannt. Sie arbeitete auf Wunsch ihres Arbeitgebers im Homeoffice und stürzte auf dem Weg zu einem Imbiss, um sich während der Mittagspause Essen zu holen. Das Gericht sah hier einen ausreichenden Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit und den betrieblichen Abläufen.
Anders wurde ein zweiter Fall beurteilt. Ein Arbeitnehmer konnte seinen Arbeitsort frei wählen und arbeitete an diesem Tag mobil auf der Terrasse eines Kollegen. Auf dem Weg zurück von der Essensbeschaffung stürzte er. Hier sah das Gericht keinen ausreichenden Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit.
Entscheidend ist somit der konkrete Einzelfall: Maßgeblich sind unter anderem die betriebliche Organisation, der vereinbarte Arbeitsort und die Frage, ob der Weg noch einen ausreichenden Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit aufweist. Gegen beide Entscheidungen sind Revisionen beim Bundessozialgericht anhängig.
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