Herbstlaub auf öffentlichen Straßen oder Wegen
Wenn im Herbst die Blätter auf öffentliche Straßen und Gehwegen fallen, ist es in der Regel Aufgabe der Gemeinden, diese zu entfernen. Grenzen jedoch private Grundstücke an diese Gehwege, liegt die Verantwortung für die Laubbeseitigung bei den Grundstückseigentümern. Dies fällt unter ihre Pflicht zur Gewährleistung der Sicherheit im Verkehrsbereich. Wer diese Pflicht vernachlässigt, kann zu Schadensersatz verpflichtet werden, falls Dritte wegen des Laubs stürzen. Bei vermieteten Immobilien kann diese Pflicht an die Mieter weitergegeben werden. Wenn sie ihrer Verantwortung nicht nachkommen und jemand verletzt sich, können sowohl Mieter als auch Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden. Im schlimmsten Fall kann das bedeuten, dass sie mit ihrem persönlichen Vermögen und ihren Einkünften bis zum zulässigen Höchstbetrag zur Rechenschaft gezogen werden.
Inhaber einer Privathaftpflichtversicherung können sich im Falle eines durch Herbstlaub verursachten Unfalls auf ihren Versicherungsschutz verlassen. Bei einer Vermietung sollte überprüft werden, ob zusätzlich zur Privathaftpflicht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung notwendig ist. Bei unbebauten Grundstücken oder vermieteten Immobilien, die vom Eigentümer nicht selbst bewohnt werden, könnte eine gesonderte Absicherung nötig sein.
Anmerkung: Es ist ratsam, eine Versicherungspolice regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie ausreichenden Schutz bietet. Laut dem Bund der Versicherten ist eine Deckungssumme von mindestens 15 Mio. € für Sach-, Personen- und Vermögensschäden empfehlenswert.
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