Herbst: Tipps zum Umgang mit dem herabfallenden Laub
Der Herbst erfreut uns mit einer beeindruckenden Farbenpracht der Blätter, bringt jedoch auch Herausforderungen im Außenbereich mit sich. Hier einige Empfehlungen für den Umgang mit Laub im Herbst.
Gehwege freihalten – Kehrpflicht beachten: In vielen Gemeinden und Städten liegt die Verantwortung für das Freihalten der Gehwege beim Grundstückseigentümer. Diese Pflicht zur Laubbeseitigung erstreckt sich auf den Bürgersteig, sofern sie dem Eigentümer übertragen wurde. Andernfalls können bei Unfällen aufgrund rutschiger Blätter hohe Haftungskosten entstehen. Eigentümer können diese Pflicht durch eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag auf Mieter übertragen. Wichtig ist jedoch, dass der Vermieter auch in diesem Fall kontrolliert, ob die Kehrpflicht zuverlässig erfüllt wird. Kommt es dennoch zu einem Unfall und Schadensansprüche werden erhoben, greift in der Regel die private Haftpflichtversicherung des Mieters oder Eigentümers, wenn dieser die Immobilie selbst bewohnt. Bei vermieteten Einfamilienhäusern oder Mehrfamilienhäusern übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung den Schadensfall. In Wohnanlagen mit Eigentumswohnungen tragen alle Parteien die Verantwortung. Ein generelles Intervall, wie oft gefegt werden muss, gibt es nicht. Ein Unfall auf laubbedecktem Boden führt daher nicht automatisch zu Schadenersatzpflichten; Gerichte prüfen im Streitfall, ob etwaige Mitverschulden der Beteiligten vorliegen.
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