Herbst: Tipps zum Umgang mit dem herabfallenden Laub

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Der Herbst erfreut uns mit einer beeindruckenden Farbenpracht der Blätter, bringt jedoch auch Herausforderungen im Außenbereich mit sich. Hier einige Empfehlungen für den Umgang mit Laub im Herbst.
 
Gehwege freihalten – Kehrpflicht beachten: In vielen Gemeinden und Städten liegt die Verantwortung für das Freihalten der Gehwege beim Grundstückseigentümer. Diese Pflicht zur Laubbeseitigung erstreckt sich auf den Bürgersteig, sofern sie dem Eigentümer übertragen wurde. Andernfalls können bei Unfällen aufgrund rutschiger Blätter hohe Haftungskosten entstehen. Eigentümer können diese Pflicht durch eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag auf Mieter übertragen. Wichtig ist jedoch, dass der Vermieter auch in diesem Fall kontrolliert, ob die Kehrpflicht zuverlässig erfüllt wird. Kommt es dennoch zu einem Unfall und Schadensansprüche werden erhoben, greift in der Regel die private Haftpflichtversicherung des Mieters oder Eigentümers, wenn dieser die Immobilie selbst bewohnt. Bei vermieteten Einfamilienhäusern oder Mehrfamilienhäusern übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung den Schadensfall. In Wohnanlagen mit Eigentumswohnungen tragen alle Parteien die Verantwortung. Ein generelles Intervall, wie oft gefegt werden muss, gibt es nicht. Ein Unfall auf laubbedecktem Boden führt daher nicht automatisch zu Schadenersatzpflichten; Gerichte prüfen im Streitfall, ob etwaige Mitverschulden der Beteiligten vorliegen.

Laubentsorgung: Herabgefallenes Laub gehört idealerweise in die Biotonne oder auf den Komposthaufen. Viele Kommunen bieten zudem spezielle Laubsäcke oder Behälter zur getrennten Abholung an. Auch Recyclinghöfe nehmen Laub an. Verschmutztes oder von Pilzen befallenes Laub sollte nur in geringen Mengen in den Restmüll gegeben werden. Das Verbrennen von Laub im privaten Bereich ist aus umweltschutzrechtlichen Gründen untersagt.

Laub als Winterschutz und Dünger: Laub eignet sich im Garten hervorragend als natürlicher Winterschutz. Es schützt Pflanzenbeete, bewahrt Mineralien im Boden und bietet einen Unterschlupf für kleine Tiere. Über den Winter verrottet das Laub zu Humus und versorgt den Boden im Frühjahr mit Nährstoffen.

Laubbläser und -sauger mit Bedacht einsetzen: Laubbläser und -sauger können die Arbeit erleichtern, sind jedoch in der Regel laut und dürfen nur zu bestimmten Zeiten genutzt werden, meist werktags zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr. Diese zeitliche Begrenzung dient der Reduzierung von Lärmbelästigungen, insbesondere in Wohngebieten. Der Einsatz dieser Geräte sollte außerdem im Sinne des Umweltschutzes überdacht werden, da sie Kleinlebewesen und Mikrohabitate im Laub zerstören können. Naturschutzverbände und das Bundesumweltministerium empfehlen daher, wenn möglich, auf solche Geräte zu verzichten und stattdessen Besen oder Rechen zu verwenden.

Regelmäßige Kontrolle von Regenrinnen und Abflüssen: Blätter in Regenrinnen und Abflüssen können den Wasserabfluss behindern und damit schwerwiegende Schäden an der Gebäudefassade oder an Innenräumen verursachen. Daher ist es im Herbst besonders wichtig, regelmäßig zu kontrollieren, ob die Regenrinnen frei von Laub sind. Einfache Laubschutzgitter verhindern, dass sich Blätter ansammeln, da sie das Wasser durchlassen und die Blätter abgleiten. Regelmäßige Inspektionen und das Säubern der Rinnen sind eine wirksame Maßnahme, um teure Reparaturen zu vermeiden.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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