Hecke ragt auf den Radweg: Eigentümer muss für den Rückschnitt zahlen

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Eine Hecke an der Grundstücksgrenze kann für Hauseigentümer teuer werden, wenn Äste in öffentliche Verkehrsflächen hineinragen. Das zeigt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster: Ein Grundstückseigentümer muss rund 2.760 Euro für den Rückschnitt seiner Hecke entlang einer Landesstraße bezahlen.

Das betroffene Grundstück grenzt auf einer Länge von etwa 200 Metern an den Rad- und Fußweg einer Landesstraße. Äste der dort wachsenden Hecke ragten in den Bereich des Radwegs hinein. Bereits 2022 war der Eigentümer dazu aufgefordert worden, die Pflanzen selbst zurückzuschneiden oder den Rückschnitt auf eigene Kosten durchführen zu lassen.

Da der Eigentümer der Aufforderung nicht nachkam, ließ der zuständige Landesbetrieb die Arbeiten schließlich durch ein Garten- und Landschaftsbauunternehmen ausführen.

Der Grundstückseigentümer hielt sowohl den Umfang der Arbeiten als auch die entstandenen Kosten für nicht gerechtfertigt. Vor Gericht konnte er sich mit dieser Auffassung jedoch nicht durchsetzen. Die ursprüngliche Aufforderung zum Rückschnitt war bereits bestandskräftig. Auch bei der Ausführung der Arbeiten und der Höhe der berechneten Kosten konnte das Gericht keine relevanten Beanstandungen feststellen.

Grundstückspflege gehört zu den Pflichten von Immobilieneigentümern

Der Fall macht deutlich, dass Eigentum an einem Haus oder Grundstück nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten mit sich bringt. Bäume, Sträucher und Hecken sollten regelmäßig darauf kontrolliert werden, ob sie Gehwege, Radwege oder Straßen beeinträchtigen.

Das gilt auch für Eigentümer in Bielefeld und Umgebung: Wer seine Immobilie und das dazugehörige Grundstück regelmäßig pflegt, kann nicht nur unnötige Kosten vermeiden, sondern trägt gleichzeitig zur Verkehrssicherheit bei. Auch beim Immobilienkauf lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf Grundstücksgrenzen, Bepflanzungen und die damit verbundenen Unterhaltungspflichten.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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