Hähnekrähen als Lärmbelästigung

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Das morgendliche Krähen von Hähnen gehört für viele zum Landleben dazu – für Nachbarn kann es jedoch schnell zur Belastung werden. Nach einem aktuellen Gerichtsurteil muss das anhaltende Krähen mehrerer Hähne nicht hingenommen werden.

Dabei bedeutet die Entscheidung kein generelles Verbot der Hühner- oder Hahnenhaltung als Hobby. Entscheidend ist vielmehr, dass die Geräuschbelästigung für die Nachbarschaft auf ein zumutbares Maß reduziert wird.

Um Konflikte zu vermeiden, können verschiedene Maßnahmen helfen:

  • Verlegung des Geheges an eine weniger störende Stelle,

  • Einsatz schalldämmender Vorrichtungen oder

  • Reduzierung der Anzahl der Hähne, um das gegenseitige „Antwortkrähen“ zu vermeiden.

Das gelegentliche Krähen eines einzelnen Hahns – etwa ohne besonderen Anlass oder als Reaktion auf einen entfernten Artgenossen – ist hingegen in der Regel hinnehmbar und stellt keine unzumutbare Lärmbelästigung dar.

Fazit:

Die Haltung von Federvieh bleibt grundsätzlich erlaubt, solange Rücksicht auf die Nachbarschaft genommen und vermeidbarer Lärm reduziert wird. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Tierhaltung und Nachbarschaftsruhe ist entscheidend.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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