Fristlose Kündigung braucht klare Verantwortlichkeiten

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Anhaltende Streitigkeiten innerhalb einer Hausgemeinschaft können für Mieter und Vermieter zu einer erheblichen Belastung werden. Bei einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens kann sogar eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gerechtfertigt sein. Doch insbesondere dann, wenn mehrere Mietparteien an den Auseinandersetzungen beteiligt sind, muss der Vermieter sorgfältig vorgehen.

Grundsätzlich darf ein Vermieter nicht willkürlich einen einzelnen Mieter auswählen und diesem kündigen. Vielmehr muss nach Möglichkeit berücksichtigt werden, wer die wesentliche Verantwortung für die Störungen trägt.

Sind mehrere Mietparteien beteiligt und bedingen sich die Konflikte gegenseitig, muss der Vermieter im Rahmen des Zumutbaren versuchen, den Initiator beziehungsweise Hauptverantwortlichen zu ermitteln. Die Anforderungen dürfen dabei allerdings nicht überspannt werden: Eine umfassende Untersuchung des Konflikts wird vom Vermieter nicht verlangt.

Zumutbar kann es jedoch sein, die beteiligten Parteien sowie weitere Bewohner der Hausgemeinschaft zu den Vorfällen anzuhören. Lässt sich anschließend kein Hauptverantwortlicher feststellen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine außerordentliche Kündigung gegenüber mehreren störenden Mietparteien gerechtfertigt sein. Dabei sind auch die Interessen derjenigen Mieter zu berücksichtigen, die nicht an den Auseinandersetzungen beteiligt sind.

Sorgfältiges Vorgehen bei der Vermietung

Für Eigentümer und Vermieter zeigt der Fall, wie wichtig eine nachvollziehbare Dokumentation bei Konflikten innerhalb einer Immobilie ist. Wer Beschwerden über Hausfriedensstörungen erhält, sollte diese ernst nehmen und den Sachverhalt möglichst sorgfältig prüfen. Werden keinerlei Bemühungen unternommen, die Verantwortlichkeit festzustellen, kann eine ausgesprochene Kündigung unwirksam sein.

Eine professionelle Betreuung und Verwaltung einer vermieteten Wohnung oder eines Mehrfamilienhauses kann gerade bei solchen Konflikten helfen, Vorgänge frühzeitig zu dokumentieren und die Interessen aller Beteiligten im Blick zu behalten.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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