Fenstertausch und Aufklärungspflicht
Der Einbau moderner, dicht schließender Fenster verändert das Raumklima erheblich. In diesem Fall ist der Vermieter verpflichtet, mögliche Feuchtigkeitsrisiken zu berücksichtigen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Schimmel zu treffen.
Dazu gehört insbesondere die klare und konkrete Aufklärung des Mieters über ein angepasstes Heiz- und Lüftungsverhalten. Unterbleiben Hinweise zum erhöhten Lüftungsbedarf oder fehlen konkrete Angaben zur Häufigkeit und Dauer des Lüftens, können dem Mieter später entstehende Feuchtigkeitsschäden grundsätzlich nicht angelastet werden.
Vermieter sollten daher nach einem Fenstertausch immer schriftlich und nachvollziehbar informieren.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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