Zur Wertermittlung von Immobilien kommen in Deutschland drei anerkannte Verfahren zum Einsatz: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Welche Methode angewendet wird, hängt von der Art der Immobilie und den verfügbaren Vergleichsdaten ab. Für Eigentumswohnungen wird meist das Vergleichswertverfahren genutzt, bei Mietobjekten das Ertragswertverfahren und bei Einfamilienhäusern häufig das Sachwertverfahren. Weitere Details dazu finden Sie auf unserer Website.