Nach dem Notartermin wird die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Sobald alle Bedingungen erfüllt sind (Finanzierung, Lastenfreistellung, Genehmigungen), fordert der Notar den Käufer zur Zahlung auf. Nach Zahlung und Eintragung ins Grundbuch wird der Käufer neuer Eigentümer.