Vor Gericht werden ausschließlich Gutachten anerkannt, die von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt wurden (Vollgutachten). Einfache Online-Bewertungen oder Kurzgutachten sind in der Regel nicht ausreichend. Für gerichtliche Zwecke vermittelt Jorewitz Immobilien gerne den Kontakt zu entsprechenden Sachverständigen.