Bei einem vereinbarten Kaufpreis von 500.000 € zeigt das Rechenmodell: Aus 3,57 % werden in Euro 17.850 €. Der Betrag allein beschreibt die Rechtslage noch nicht. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern mit Verbraucherbeteiligung greifen besondere Regeln. Die Beispielzahlen ersetzen keine individuelle Vereinbarung. Im Einzelfall kann sich eine niedrigere, höhere oder anders strukturierte Vergütung ergeben.