Häufige Fehltritte umfassen:

  • Fristversäumnisse gegenüber dem Finanzamt
  • Unterlassung der Grundbuchänderung
  • Fehlbeurteilung des Immobilienwertes
  • Übereilter Verkauf ohne vorherige steuerliche Prüfung
  • Ungeklärte Verhältnisse innerhalb der Erbengemeinschaft