Häufige Fehltritte umfassen:
- Fristversäumnisse gegenüber dem Finanzamt
- Unterlassung der Grundbuchänderung
- Fehlbeurteilung des Immobilienwertes
- Übereilter Verkauf ohne vorherige steuerliche Prüfung
- Ungeklärte Verhältnisse innerhalb der Erbengemeinschaft