Neben dem Kaufpreis kommen je nach Geschäft Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie ein wirksam vereinbarter Käuferanteil an der Maklervergütung in Betracht. § 1 GrEStG beschreibt steuerbare Erwerbsvorgänge. Die konkrete Höhe hängt von Kaufpreis, Vertrag und aktueller Rechtslage ab; Verkäufer sollten keine individuelle Kosten- oder Steuerberatung versprechen.