23 EStG erfasst private Grundstücksveräußerungen grundsätzlich, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen. Das Gesetz enthält eine Ausnahme für bestimmte Zeiträume eigener Wohnnutzung. Erbschaft, Schenkung, betriebliche Zuordnung oder mehrere Verkäufe können die Beurteilung verändern. Lassen Sie die persönliche Situation steuerlich prüfen.