Im Grunde alle Erbschaftsgegenstände, gleichgültig ob:
- Immobilie
- Geldvermögen
- Wertpapiere
- Schulden (auch diese!)
Eine Meldepflicht ist meistens gegeben, selbst wenn das Erbe den Freibetrag nicht übersteigt.
Im Grunde alle Erbschaftsgegenstände, gleichgültig ob:
Eine Meldepflicht ist meistens gegeben, selbst wenn das Erbe den Freibetrag nicht übersteigt.