Ja, in bestimmten Situationen ist dies möglich:
- wenn der Immobilienwert den festgelegten Freibetrag nicht überschreitet,
- oder wenn Ehepartner beziehungsweise Kinder das Haus selbst als Wohnsitz nutzen (gemäß der Familienheimregel),
- bei einer langen Haltedauer und Eigennutzung können zusätzliche steuerliche Vorteile infrage kommen.