Ja, in bestimmten Situationen ist dies möglich:

  • wenn der Immobilienwert den festgelegten Freibetrag nicht überschreitet,
  • oder wenn Ehepartner beziehungsweise Kinder das Haus selbst als Wohnsitz nutzen (gemäß der Familienheimregel),
  • bei einer langen Haltedauer und Eigennutzung können zusätzliche steuerliche Vorteile infrage kommen.