Ersatzloser Abriss ist keine wirtschaftliche Verwertung

abriss

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat ein Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses u. a. dann, wenn er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert wird und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte dazu klar, dass der ersatzlose Abriss eines Gebäudes keine wirtschaftliche Verwertung darstellt.

Dieser Entscheidung des BGH lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter bewohnten mehrere Jahrzehnte ein ehemaliges Landarbeiterhaus für 60 € Nettomiete/Monat. Das Badezimmer befand sich nicht im Hauptgebäude, sondern in einem ansonsten ungenutzten Seitenflügel und im Haupthaus war noch eine weitere vermietete Wohnung. Der Erbe der Liegenschaft erklärte dem Mieter die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Zur Begründung führte er aus, der Seitenflügel müsste aus „wirtschaftlichen und statischen Gründen“ abgerissen werden, denn eine Wiederherstellung ist „nicht ansatzweise darstellbar“. Der Bereich, in dem sich das Badezimmer befindet, ist „sehr baufällig“ und nur „unter erheblichen Gefahren begehbar“. Der Anbau eines neuen Badezimmers würde rund 26.000 € kosten, was in Anbetracht der geringen Miete sich wirtschaftlich nicht trägt.

Die Richter folgten den Argumenten des Vermieters nicht und gaben dem Mieter Recht, sodass der Vermieter keinen Anspruch auf Räumung der Wohnung hatte.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail, telefonisch unter 0521 23 74 32 oder per WhatsApp unter 0163 25 71 242

Sie möchten Ihre Immobilie in Bielefeld verkaufen oder sind auf der Suche nach Ihrem Traumhaus?

Rufen Sie uns an 0521-237432, schreiben Sie uns eine E-Mail
oder füllen Sie das Kontaktformular aus.