Die Heizsaison startet

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Mindesttemperatur in Wohnungen: Was Vermieter und Mieter wissen sollten

Wenn im Oktober die Heizsaison beginnt, stellt sich jedes Jahr die gleiche Frage: Wie warm muss eine Wohnung eigentlich werden?

Eine gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht – maßgeblich ist die Rechtsprechung. Diese sieht vor, dass Wohnräume tagsüber in der Regel mindestens 20 Grad Celsius erreichen müssen. Nachts darf die Temperatur kurzzeitig etwas niedriger liegen.

Vermieter sind verpflichtet, während der Heizperiode – in der Regel vom 1. Oktober bis zum 30. April – die Betriebsfähigkeit der Heizungsanlage sicherzustellen. Wird die Mindesttemperatur nicht erreicht, kann das als Mietmangel gelten und unter Umständen zu einer Mietminderung berechtigen.

Auch außerhalb der Heizsaison kann eine Heizpflicht bestehen, etwa wenn die Außentemperaturen über mehrere Tage deutlich unter zwölf Grad Celsius fallen. Ebenso gilt: Die Warmwasserversorgung muss das ganze Jahr über funktionieren.

Es wird empfohlen, im Rahmen der Hausverwaltung und Objektbetreuung stets darauf zu achten, dass Heizungsanlagen technisch einwandfrei funktionieren und gesetzliche Anforderungen erfüllt sind – damit sich Mieter und Eigentümer auf eines verlassen können: ein behagliches Zuhause.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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