Brandschutz geht vor Bestandsschutz

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Der Schutz von Leben und Gesundheit hat oberste Priorität – das zeigt die rechtliche Möglichkeit, Ordnungsverfügungen zur Gefahrenbeseitigung auch bei Gebäuden mit gültiger Baugenehmigung zu erlassen. Besonders im Bereich Brandschutz ist dies relevant, da Maßnahmen zur Risikominimierung den Schutz der Bewohner gewährleisten sollen.

An die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts in Bezug auf Leben oder Gesundheit werden keine übermäßig hohen Anforderungen gestellt. Allein die Tatsache, dass in einem Gebäude über Jahrzehnte kein Brand ausgebrochen ist, belegt nicht das Fehlen einer Gefahr. Vielmehr muss jederzeit mit der Möglichkeit eines Brandes gerechnet werden.

Das öffentliche Interesse am Schutz vor Brandgefahren und der Vermeidung potenzieller Schäden überwiegt in der Regel die finanziellen Interessen der Eigentümer. Brandschutzmaßnahmen sind daher nicht nur ein rechtliches Erfordernis, sondern ein zentraler Beitrag zur Sicherheit aller Bewohner.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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