Besichtigungsrecht trotz Krankheit – aktuelles BGH-Urteil

Bevor ein Eigentümerwechsel stattfinden kann, ist es üblich, dass Kaufinteressierte die Immobilie besichtigen. Ein generelles Verwehren des Zutritts durch Mieter ist rechtlich nicht zulässig. Dies hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 2014 in einem Grundsatzurteil bestätigt.

Doch wie verhält es sich, wenn eine Mieterin oder ein Mieter aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung den Zutritt verweigert?

Der aktuelle Fall

Im Landkreis Nürnberger Land wollte ein Vermieter seine Wohnung verkaufen. Für die langjährige Mieterin hätte sich durch den Verkauf nichts geändert, dennoch verweigerte sie die Besichtigung. Der Mietvertrag enthielt ausdrücklich ein Besichtigungsrecht bei besonderen Anlässen, und auch die Ankündigung erfolgte ordnungsgemäß.

Das Landgericht Nürnberg stellte sich zunächst auf die Seite der Mieterin. Grundlage war ein psychiatrisches Gutachten, das ihr ein komplexes psychisches Krankheitsbild attestierte. Die Sachverständigen befürchteten, dass eine Wohnungsbesichtigung den ohnehin belasteten Gesundheitszustand erheblich verschlechtern könnte.

Entscheidung des BGH

Der BGH hob dieses Urteil jedoch auf (Az. VIII ZR 420/21, Urteil vom 26.04.2023). Die Karlsruher Richter:innen beanstandeten, dass das Landgericht einen entscheidenden Aspekt des Gutachtens nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Der Sachverständige hatte nämlich angemerkt, dass eine Besichtigung unter Umständen möglich sei – sofern die Mieterin nicht persönlich anwesend sein müsse und sich durch eine Vertrauensperson oder einen Rechtsbeistand vertreten lasse.

Ob diese Variante eine rechtlich und gesundheitlich tragfähige Lösung darstellen könnte, muss das Landgericht nun in einer erneuten Verhandlung klären.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Sie möchten Ihre Immobilie in Bielefeld verkaufen oder sind auf der Suche nach Ihrem Traumhaus?

Rufen Sie uns an 0521-237432, schreiben Sie uns eine E-Mail
oder füllen Sie das Kontaktformular aus.