Berlin und der bundesweite Mietendeckel

Berliner-Mietendeckel

Wer hätte das nicht kommen sehen, hat doch das Verfassungsgericht tatsächlich im Frühjahr den Berliner Mietendeckel gekippt. Zwar urteilte das höchste Gericht nur formal, weil der Senat nicht zuständig war, anzunehmen ist jedoch, dass das Experiment inhaltlich vielleicht von Erfolg gekrönt wäre. Die Reaktionen waren erwartbar: „Schande“, „Skandal“ schallte es aus den Berliner Rathäusern. Lustig auch die Bemerkung eines linken Bezirksvertreters, das Urteil sei erwartbar gewesen, da die Verfassungsrichter sicherlich alle Immobilienbesitzer seien, daher per se Befangenheit zu unterstellen sei. Bei einem Bruttogehalt von ca. 15.000, € ist es nicht gänzlich ausgeschlossen, dass ein Richter sich mal ein Mehrparteienhaus zugelegt hat, aber tendenziell würde ich eher auf den Standort Karlsruhe tippen, statt Berlin. Auch kam postwendend die Ansage, das Urteil sei ja eigentlich so erwartbar gewesen, weshalb alle Mieter:innen (so muss jetzt in Berlin geschrieben werden) aufgefordert gewesen seien, die eingesparte Miete besser zurückzulegen, anstatt sie sinnlos zu verprassen. Jetzt ist es natürlich mit dem Verprassen so eine Sache. Die Familie, die am Buckower Ring in Marzahn für eine 70 m² große Wohnung statt 580 €, 15 Monate lang nur 569 € bezahlte, hat nun Mietschulden von 165 €. Die Mietersparnis in diesem Zeitraum betrug monatlich 1,9%. Das andere Beispiel: Der Facharzt in einer 170 m² großen Altbauwohnung in der Motzstraße im Nollendorfkietz zahlte 2.620 € Kaltmiete vor der Absenkung, danach 1.475 €. Seine Nachzahlung beträgt nun satte 17.175 €, die monatliche „Ersparnis“ lag bei erstaunlichen 44%. Beide Varianten sind übrigens keine Extrembeispiele, sondern in genau diesen Dimensionen hat sich das Drama abgespielt.

Was hat sich der Senat bei der Mietpreissenkung gedacht, wobei „denken“ hier der falsche Begriff ist? Zu fragen wäre eher, welche ideologische Grundausrichtung das Gesetz hatte? Eigentlich sollte man doch von einem Links-Grünen Senat erwarten, nach der alten Losung „Friede den Hütten, Krieg den Palästen“ zu verfahren, passiert ist aber das exakte Gegenteil. Die Wohlhabenden in schicken Altbauwohnungen wurden massiv entlastet, die Geringverdiener sollten sich über ein paar gesparte Euros freuen, die sie nun wieder zurückzahlen müssen. Das wird wohl allgemein als Klientelpolitik bezeichnet, denn die rot-rot-grünen Wählerschichten sind in linksbürgerlichen Milieus zu finden, weniger bei der Arbeiterschaft, die in Teilen auch für 14.2% der AfD-Stimmen bei den letzten Wahlen 2016 verantwortlich gemacht wurden. Aber der Senat übt sich immerhin in einer generösen Geste. Über 40.000 einkommensschwache Mieter werden über einen Fonds entlastet. Wenn sie in der Lage sind, die zinslosen Kredite zurückzuzahlen ist das gut, wenn nicht, auch.

Nachdem der Senat fast acht Jahre lange sogar Schulden abbaute, in denen bei Verwaltung, Schulen und Polizei eingespart wurde, mussten 2020 wieder 6 Milliarden frisches Geld aufgenommen werden, in diesem und in den kommenden Jahren wird die Schuldenaufnahme kontinuierlich wachsen und es steht zu vermuten, dass als Grund die Folgen der Coronakrise vorgeschoben wird. Wie schön für Berlin, dass die Unternehmen und Steuerzahler aus Bayern, Baden-Württemberg und Hessen die Zeche über den Länderfinanzausgleich zahlen werden.

Wer nun glaubt, dass Urteil des Verfassungsgerichts sei ein Grund zur Aufgabe von Enteignungsfantasien, der sieht sich getäuscht. Kurz nach der Entscheidung wurde erneut zum Kampf geblasen, denn immerhin läuft ja noch das Bürgerbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“, welches zu einem Volksentscheid am 26.September, dem Tag der Bundestagswahl und der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus, stattfinden soll. Treffen würde es ca. ein Dutzend Unternehmen, die über einen Bestand von mindestens 3.000 Wohnungen verfügen, insgesamt wären das ca. 240.000 Wohnungen, ungefähr 15 % des gesamten Berliner Wohnungsbestands. (Noch) möchte nicht einmal die „Linke“ entschädigungslos enteignen, immerhin sollen 8 Milliarden € dafür gezahlt werden, da sind durchschnittlich 33.000 € pro Wohnung, ein wirkliches Schnäppchen. Bezahlt werden soll das mit Krediten, die angeblich locker aus den künftigen Mieteinnahmen getilgt werden sollen, Instandhaltung, Modernisierung, Sanierung und Rücklagen spielen in den Plänen keine Rolle, werden daher auch nicht seriös budgetiert. Immerhin sind Grüne und der SPD Bürgermeister Müller gegen die Enteignungspläne, zuletzt, und kurz vor der Wahl, konnte der Senat sogar den Erfolg vermelden, von „Deutsche Wohnen“ und „Vonovia“ fast 15.000 Wohnungen aus deren Bestand gekauft zu haben und das zu einem deutlich höheren Preis, als von der Linke gefordert. Die Bezirksrathäuser haben dazu zinsgünstige Kredite aufgenommen, die Instandhaltung soll aus den (niedrigeren) Mieten finanziert werden, die Rückzahlungsmodalitäten von ca. 2.5 Milliarden € sind bislang nur nebulös.

Ob es bei einer möglichen Koalition von Rot-Grün-Rot zu einer bundesweiten Mietpreisbremse nach dem Berliner Modell käme, ist mehr als fraglich, da große Teile von SPD und Grüne das Bürgertum nicht verschrecken wollen. Spannend wird sein, wie es in Berlin weitergeht, die Zukunft lässt nichts Gutes erwarten.

Verfasser: Bernd Viebach

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