Antrags- und Bewilligungspause für KTF-Förderprogramme aufgehoben
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben, die am 1.12.2023 zentral für alle BMWK-Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt worden war. Diese Unterbrechung folgte auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 15.11.2023. Mit der Aufhebung dieser Pause ist es nun wieder möglich, neue Förderanträge zu stellen. Zudem können bereits eingereichte Anträge im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bearbeitet und entschieden werden. Betroffen sind u.a. die Förderprogramme folgender Titel:
• Beratung Energieeffizienz
• Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe
• Aufbauprogramm Wärmepumpe
• Serielle Sanierung
• Transformation Wärmenetze
Weitere Informationen stehen auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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