Abriss bei wesentlicher Abweichung von der Baugenehmigung
Wer von den Bedingungen seiner Baugenehmigung abweicht, riskiert unter Umständen den kompletten Abriss des Bauwerks. Damit ein Bauprojekt noch als genehmigt gilt, müssen die wesentlichen Merkmale unverändert bleiben. Dazu zählen insbesondere:
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Standort und Grundfläche
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Bauvolumen und Zweck
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Höhe und Dachform
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Äußeres Erscheinungsbild
Wesentlich ist, ob Änderungen neue rechtliche Fragen aufwerfen oder Interessen Dritter berühren, die bei der Genehmigung bisher nicht relevant waren. Besonders kritisch sind Abweichungen bei Wandhöhen, da diese meist nur mit erheblichem Aufwand korrigiert werden können.
Ein Teilabriss ist nur zulässig, wenn dadurch ein weitgehend genehmigungskonformer Zustand hergestellt werden kann. Ist dies nicht möglich, kann die Behörde den vollständigen Abriss verlangen.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
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