Wenn Brandschutz wichtiger wird als Bestandsschutz
Wer ein ordnungsgemäß genehmigtes Haus besitzt, kann sich grundsätzlich auf den sogenannten Bestandsschutz verlassen. Doch dieser Schutz hat Grenzen – insbesondere dann, wenn Gefahren für Leben und Gesundheit bestehen. Bei erheblichen Brandschutzrisiken können Behörden deshalb auch bei bestehenden und genehmigten Gebäuden nachträgliche Maßnahmen verlangen.
Das zeigt ein Fall aus der Rechtsprechung. Einem Hauseigentümer wurde behördlich aufgegeben, für rückwärtig gelegene Wohnungen einen zweiten Rettungsweg zu schaffen. Dafür sollte ein Schnellbaugerüst mit innenliegendem Leitergang errichtet und bis zur Aufhebung der Anordnung bestehen bleiben.
Der Eigentümer wehrte sich gegen diese Vorgabe. Seiner Auffassung nach müsse der Bestandsschutz seiner ordnungsgemäß genehmigten Immobilie Vorrang haben. Nachträgliche zusätzliche Anforderungen an den Brandschutz seien daher nicht gerechtfertigt.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Auch eine gültige Baugenehmigung verhindert nicht grundsätzlich, dass Behörden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr anordnen können. Dies gilt insbesondere, wenn bei einem möglichen Brand Leben und Gesundheit der Bewohner gefährdet sein könnten.
Sicherheit hat bei Haus und Wohnung besonderes Gewicht
Das öffentliche Interesse an einem wirksamen Brandschutz kann damit schwerer wiegen als die finanziellen Interessen eines Immobilieneigentümers. Bestandsschutz bedeutet folglich nicht, dass ein Gebäude dauerhaft von allen später erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ausgenommen ist.
Für Eigentümer ist das insbesondere bei älteren Häusern und Mehrfamilienhäusern relevant. Auch im Rahmen eines Immobilienkaufs sollten vorhandene Rettungswege und der bauliche Brandschutz berücksichtigt werden. Wer in Bielefeld ein Haus, eine Wohnung oder eine andere Immobilie kaufen möchte, sollte daher neben Lage, Zustand und Energieeffizienz auch sicherheitsrelevante Eigenschaften des Gebäudes im Blick behalten.
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