Privatwagen auf Dienstreise: Steuerregeln
Wer für eine Dienstreise freiwillig den eigenen Pkw nutzt, obwohl der Arbeitgeber einen Firmenwagen kostenlos zur Verfügung stellt, kann die Fahrtkosten nicht automatisch steuerlich als Werbungskosten geltend machen.
Der Bundesfinanzhof entschied, dass ein Werbungskostenabzug in einem solchen Fall ausgeschlossen sein kann. Entscheidend ist, dass dem Arbeitnehmer mit dem Firmenwagen eine zumutbare und kostenfreie Alternative zur Verfügung stand. Durch die freiwillige Nutzung des privaten Fahrzeugs entstehen zwar eigene Kosten, diese können steuerlich jedoch nicht berücksichtigt werden, wenn eine kostenfreie dienstliche Alternative vorhanden ist.
Anders kann die Situation aussehen, wenn kein Firmenwagen zur Verfügung steht oder der Arbeitgeber die Nutzung des vorhandenen Fahrzeugs für die Dienstreise nicht erlaubt.
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