Photovoltaikanlage vom Dach geweht

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Eine Photovoltaikanlage soll möglichst lange zuverlässig Strom produzieren – doch bei einem Sturmschaden kann auch die Montage selbst zum entscheidenden Faktor werden. Das Landgericht Köln hat entschieden, dass ein Montageunternehmen für Schäden haften kann, wenn eine PV-Anlage nicht ausreichend gegen Wind gesichert wurde.

Im konkreten Fall war auf dem Dach einer Betriebshalle eine Photovoltaikanlage installiert worden. Während des Sturmtiefs „Sabine“ im Februar 2020 wurde die Anlage bei Windgeschwindigkeiten von etwas über 100 km/h vom Dach gerissen und auf ein benachbartes Gebäude geschleudert. Die Gebäudeversicherung übernahm die Kosten von rund 75.000 Euro und verlangte anschließend Ersatz vom ausführenden Montageunternehmen.

Das Gericht kam nach umfangreicher Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass die Anlage nicht ausreichend gegen Wind gesichert war. Insbesondere konnte das Unternehmen nicht nachweisen, dass die erforderliche Anzahl an Ballastierungssteinen eingesetzt worden war.

Fachgerechte Montage ist entscheidend

Nach Auffassung des Gerichts handelte es sich nicht um ein außergewöhnliches Naturereignis, das auch eine ordnungsgemäß montierte Anlage zerstört hätte. Vielmehr sprach der Schadenshergang für eine unzureichende Befestigung.

Das Urteil macht deutlich: Bei der Installation einer Photovoltaikanlage kommt es nicht nur auf die Qualität der Module an. Auch eine fachgerechte und sturmsichere Montage ist entscheidend. Im Streitfall kann das ausführende Unternehmen nachweisen müssen, dass die Anlage entsprechend den technischen Anforderungen befestigt wurde.

Für Eigentümer zeigt der Fall zudem, wie wichtig eine sorgfältige Dokumentation der Montage und der verwendeten Materialien sein kann. Das Urteil ist rechtskräftig.

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