Der Notar liest den Vertrag vollständig vor, beantwortet Fragen und sorgt für rechtliche Klarheit. Beide Parteien unterschreiben. Danach erfolgt die Eintragung der Auflassungsvormerkung und später die Eigentumsumschreibung.
Der Notar liest den Vertrag vollständig vor, beantwortet Fragen und sorgt für rechtliche Klarheit. Beide Parteien unterschreiben. Danach erfolgt die Eintragung der Auflassungsvormerkung und später die Eigentumsumschreibung.