Die Abgabe ist abhängig von Wert und familiärer Beziehung:
- Kinder: 400.000 € Freibetrag.
- Ehegatten: 500.000 € Freibetrag.
- Geschwister/andere: wesentlich geringere Freigrenzen.
Lediglich die Summe jenseits des Freibetrags wird besteuert – mit Steuersätzen von ca. 7 % bis 30 %.